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Kosten & Ablauf

Das außergerichtliche Inkasso ist für unsere Mandanten kostenfrei. Unsere an das RVG angelehnten Gebühren fordern wir direkt vom Schuldner ein. Eingehende Zahlungen werden aufgeteilt: Ihre Forderung wird ausgezahlt, unsere Gebühren behalten wir ein.

Bleibt das außergerichtliche Verfahren erfolglos, entstehen für Sie keine Kosten – wir tragen das Risiko. Nur bei einem vom Mandanten veranlassten Abbruch berechnen wir eine geringe Aufwandspauschale.

Wird ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig, fallen gerichtliche und anwaltliche Gebühren an, die grundsätzlich vom Schuldner zu tragen sind. Weitere Details finden Sie in unseren AGB.

Wie können wir Ihnen helfen?

Tätigkeitsbereiche

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Gewonnene Fälle

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Vertrauenswürdiger Kunde

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Engagierter Anwalt

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Fall abgewiesen